Die Zahlungsbedingungen...


... stellen einen Ausschnitt aus den Allgemeine Geschäftsbedingungen der MC Medien Creativ UG (haftungsbeschränkt) dar. Die vollständigen AGB's können hier eingesehen werden.


3. Preise / Zahlung / Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht

Alle angegebenen Preise sind grundsätzlich die am Tag der Lieferung gültigen Nettolistenpreise, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Sie sind gültig, sofern die bei der Angebotsabgabe zu Grunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben können. Die Preise gelten ab Lager und schließen, soweit nichts anderes bestimmt ist, Verpackung, Fracht, Versicherungen und Versandkosten mit ein. Bei Fakturierung wird die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer gesondert berechnet. Der Rechnungsbetrag ist, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Auslieferung der Ware und Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Eine Zahlung seitens des Käufers gilt dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann; bei Zahlung durch Scheck erst, wenn der Scheck eingelöst und nicht widerrufen wird.

Der Käufer kommt ohne weitere Erklärungen 10 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er den Rechnungsbetrag nicht bezahlt hat. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Verkäufer ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

Zahlungen sind - soweit der Käufer keine Leistungsbestimmung trifft - zunächst auf ältere Schulden des Käufers anzurechnen. Über die erfolgte Verrechnung wird der Käufer informiert. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht des Kaufpreises nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mängelbeseitigung) steht. Gegenüber Ansprüchen des Verkäufers kann der Käufer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

Ist eine Bereitstellung außergewöhnlich großer Papier- und Kartonmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen nötig, so kann hierfür eine Vorauszahlung verlangt werden.

Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers gefährdet, so kann der Verkäufer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren zurückbehalten sowie die weitere Arbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Verkäufer auch zu, wenn der Käufer trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.